Was wir machen
Arbeiten beim ESTI
Ganz schön sinnstiftend
Wir überwachen alles rund um die Elektrizität.
Wir sind die Aufsichts- und Kontrollbehörde für elektrische Anlagen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Verkehr (BAV) fallen. Und wir sorgen dafür, dass Hochspannungs-, Niederspannungs- und Schwachstromanlagen sicher gebaut und betrieben werden.
Wir sorgen dafür, dass Hochspannungs-, Niederspannungs- und Schwachstromanlagen jederzeit sicher und umwelt-verträglich sind. Im Zentrum steht die Sicherheit der Bevölkerung. Unsere Aufgabe ist es, mit unserem Fachwissen dafür zu sorgen, dass die Anwendung der Elektrizität für Menschen, Tiere und Anlagen keine Gefahr darstellt.
Wir setzen uns dafür ein, dass die technischen Standards für elektrische Anlagen und Erzeugnisse in der Schweiz stets auf dem neusten Stand sind und überwachen Anlagen jeder Grösse, von kleinen bis zu grossen. Zudem sind wir auch für die Marktüberwachung von elektrischen Erzeugnissen zuständig. Wir arbeiten unter der Aufsicht des Departements UVEK und führen eine eigene Rechnung.
Unser Ziel ist es, den Strom sicher und umweltbewusst zu nutzen.
Ganz schön spannend.
"Wenn man nach Herausforderungen sucht und das Neuland der Elektrizität erkunden möchte, ist man beim ESTI genau richtig!"
Francesco
Jurist
Unsere Funktion und Aufgaben?
Ganz schön sinnstiftend.
Das ESTI ist gemäss der Verordnung über das Eidgenössische Starkstrominspektorat (SR 734.24) mit der technischen Aufsicht und Kontrolle für elektrische Anlagen in der ganzen Schweiz betraut. Weiter ist das ESTI als eigenständiger und unabhängiger Bereich von Electrosuisse geführt. Das ESTI führt eine eigene Rechnung und untersteht der Aufsicht des Departements UVEK.
Konkrete Aufgaben
- Aufsicht und Kontrolle über Bau, Betrieb und Instandhaltung von elektrischen Anlagen
- Genehmigung von Hochspannungsanlagen
- Stichprobenweise Prüfung der Einhaltung der Bedingungen zur Inverkehrbringung von Niederspannungserzeugnissen nach NEV
- Erteilung von allgemeinen und eingeschränkten Installationsbewilligungen nach NIV
- Erteilung von Kontrollbewilligungen
- Durchführung der Prüfungen, die zur Erlangung der eingeschränkten Installationsbewilligungen nach NIV erforderlich sind
- Durchsetzung der periodischen Kontrolle
- Untersuchung und statistische Erfassung von Unfällen und Schadenfällen im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen
- Anerkennung der Gleichwertigkeit von ausländischen elektrotechnischen Berufsqualifikationen
- Durchführung von Voruntersuchungen und ersten Sachverhaltsermittlungen bei möglichen Verstössen gegen das EleG
- Mitwirkung bei der Gesetzgebung über elektrische Anlagen als Fachstelle des Bundes
Alles über das ESTI
esti.admin.ch